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Hörfunk (Radio)


Der Hörfunk, umgangssprachlich Radio, war das erste elektronische Massenmedium. Zu Beginn war der Begriff Hörfunk identisch mit Rundfunk, und wurde erst später in Abgrenzung zum Fernsehen von Technikern auch als Tonrundfunk bezeichnet. Der geregelte Programmbetrieb startete in Deutschland im Oktober 1923. Hörfunk kann man global mit einem Radiogerät empfangen. In Deutschland gibt es ca. 65 Millionen Radiohörer. Der Großteil dieser Hörer ist berufstätig und zwischen 14 und 49 Jahre alt.

Hörfunk besteht in Deutschland aus den Radioprogrammen:

  • öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten nach Länderrecht
  • öffentlich-rechtlicher Körperschaft nach Länderrecht mit bundesweiter Verbreitung
  • der Rundfunkanstalten des Bundesrechts
  • privater Programmanbieter nach Länderrecht
  • nichtkommerzieller Lokalsender (freie Radios/offene Kanäle/Veranstaltungsradio) nach Länderrecht
  • nicht zugelassener (und somit illegaler) Piratensender.


Verbreitung

  • über Antenne
  • über Kabelnetz
  • über Nachrichtensatelliten
  • über Internet als Live-Stream oder Internetradio


Frequenzbereiche

Rundfunk-Band Wellenlänge Frequenz
Langwellenrundfunk (LW) 2.000–1.000 m 150–300 kHz
Mittelwellenrundfunk (MW) 600–150 m 500–2.000 kHz
Kurzwellenrundfunk (SW/KW) 120–10 m 2,5–30 MHz (In Teilbereichen)
UKW-Rundfunk (Band II im VHF) ca. 3 m 87,5–108 MHz
Band III (im VHF) ca. 2 m 174–230 MHz
L-Band (im UHF) ca. 1 dm 1–2,6 GHz